Organultraschalldiagnostik

Glücklicherweise entwickeln sich die Organe des Kindes in Ihrem Bauch bis zu ca. 97% in einer gesunden Form und Funktion. Trotzdem stellen sich die schwangeren Frauen häufig die Fragen: "Entwickelt sich meine Schwangerschaft normal ?" oder "Wird mein Kind gesund sein ?"
Deshalb empfehlen die Experten ergänzend zur Basisultraschalluntersuchung, die sie vom behandelnden Frauenarzt bekommen, eine Organultraschalldiagnostik in spezialisierten Zentren oder Praxen durchführen zu lassen.

Die spezialisierten Zentren müssen zur Durchführung solcher Feindiagnostik ein spezielles hochauflösendes Ultraschallgerät mit besonderen technischen Möglichkeiten, wie z. B. starke Vergrößerungsmöglichkeiten, höhere Bildschärfe, 3D/4D-Option, bessere Bildauflösung, Harmonic Imiging, Farbdoppleruntersuchungseinheit, etc. zur Verfügung haben, um die Organe des ungeborenen Kindes im Mutterleib genau untersuchen zu können. Dies ist besonders wichtig, wenn aus der medizinischen Vorgeschichte der Kindesmutter durch Vorerkrankungen oder spezielle Medikamenteneinnahme ein erhöhtes Risiko für Organerkrankungen besteht.

Da 3 - 4% der Kinder mit einer kleinen oder schweren Fehlbildung zur Welt kommen, empfehlen die Experten diese Organultraschalldiagnostik durch Spezialisten bei allen Schwangerschaften. Die geeignete Zeit für dieses Screening ist die 20. – 22. SSW. Ihr Frauenarzt wird Ihnen einen Überweisungsschein für diese Untersuchung ausstellen, wenn aus der Indikationsliste der gesetzlichen Krankenkassen ein Grund besteht. Ansonsten wird es Ihnen überlassen diese Untersuchung auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Experten empfehlen, dieses Screening immer durchführen zu lassen. Privat versicherten Patientinnen steht diese Untersuchung (als Ausschluss-Diagnostik) ohne Verdachtsdiagnosen und ohne vorherige Zustimmung der Kassen zu.

Neben dem Einsatz eines besonderen Ultraschallgerätes setzt die Erkennung, bzw. der Ausschluss einer Organerkrankung, viel Erfahrung sowie eine spezielle Ausbildung des untersuchenden Arztes voraus. Achten Sie darauf, dass der untersuchende Arzt mindestens eine fakultative Weiterbildung für spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin aufweist, d. h. dass der Untersucher von der Ärztekammer nach bestandener Prüfung diesen Titel verliehen bekommen hat.
Hier ist vielleicht zu erwähnen, dass wir diese Untersuchung seit 1981 durchführen.

Wichtig ist, noch darauf hinzuweisen, dass eine unauffällige Ultraschalluntersuchung nicht alle Organstörungen ausschließen kann. Ebenfalls kann die Ultraschalldiagnostik eine Erbanlagenstörung - wie Down-Syndrom - nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, da solche Anomalien nicht immer mit Veränderungen der inneren Organe oder Verhalten des Kindes einhergehen.


Vorbereitung der Patientin zur Organultraschalldiagnostik

  • Benutzen Sie bitte 5 – 6 Tage vor der Untersuchung kein Öl oder Körperlotion auf Ihrem Bauch, da diese Substanzen das Bild verschlechtern.
  • Bringen Sie immer Ihren Mutterpass, evtl. Vorbefunde (die Schwangerschaft betreffend, der Familienvorgeschichte oder einen humangenetischen Befund) zur Untersuchung mit.
  • Bei Kassenpatientinnen benötigen wir einen gültigen Überweisungsschein, ausgestellt vom Frauenarzt, sowie die Versicherungskarte.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen bei der Untersuchung nicht dabei sein, wegen möglichem Infektionsrisiko von Kinderkrankheiten auf schwangere Frauen.


Ablauf der Untersuchung

Die Organultraschalldiagnostik dauert in der Regel 20 – 30 Minuten. Wenn das Kind jedoch ungünstig liegt, könnte diese Zeit auch überschritten werden, deshalb sollten Sie mehr Zeit mitbringen.
Bei dieser Untersuchung werden sämtliche Organe des Kindes dargestellt, beurteilt und die Funktionalität überprüft. Das Kind wird an ca. 15 Stellen gemessen. Nach Beendigung der Untersuchung erfolgt eine Beratung über die Ergebnisse der Untersuchung. Gleichzeitig erhalten Sie einen Brief für Ihren/Ihre Frauenarzt/-ärztin über die Resultate der Untersuchung.


Verhalten nach der Untersuchung

Wir empfehlen unmittelbar nach der Untersuchung den Arztbrief bei Ihrem/Ihrer Gynäkologen/in abzugeben, da evtl. weitere Untersuchungen bei Ihrem/Ihrer Frauenarzt/ärztin nötig sind.

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